Todesfall – was ist zu tun?
Die wichtigsten Schritte
Bei einem Todesfall zu Hause
- Den behandelnden Arzt (Hausarzt) benachrichtigen
Bei Abwesenheit oder einem Notfall erhalten Sie Auskunft bei der Polizei unter der Ruf-Nr. 117 - Die ärztliche Todesbescheinigung wird vom zuständigen Arzt ausgestellt
- Die Angehörigen oder der Bestattungsdienst (mit Vollmacht) übergeben die ärztliche Todesbescheinigung innert 48 Stunden dem Zivilstandsamt
Benachrichtigung des Zivilstandesamtes bei einem Todesfall zu Hause. Für die Benachrichtigung bringen die Angehörigen folgendes mit:
- Ärztliche Todesbescheinigung (Original)
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Pass und Ausländerausweis (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
- Identitätskarte, Personalausweis
Bei einem Todesfall im Spital, in einer Klinik oder einem Heim
- Das Pflegepersonal verständigt den Arzt, dieser stellt den ärztlichen Todesschein aus
- Die Spital- bzw. Heimleitung leitet die ärztliche Todesbescheinigung dem Zivilstandsamt weiter
- Familienbüchlein dem Spital oder Heimleitung überbringen (wenn vorhanden)
Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles/Suizids
- Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen wie auch bei Suizid die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden
- Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt
- Der Leichnam wird untersucht und die Todesursache wird festgestellt
- Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei gemeldet
- Die Staatsanwaltschaft überbringt die ärztliche Todesbescheinigung dem Zivilstandsamt
Benachrichtigen des örtlichen Bestattungsdienstes
Folgende Angaben sind für den Bestattungsdienst wichtig:
- Name und Vorname der verstorbenen Person
- Adresse, Geburtsdatum, Konfession, Zivilstand
- Grösse der verstorbenen Person
- Name, Adresse und Telefonnummer des Anrufers
- Hat der Arzt den Tod schon bestätigt?
- Bestattungsart: Erdbestattung oder Kremation
- Ort der Aufbahrung/Bestattung
- Auswahl von Sarg, Urne, Grabkreuz
- Zeitpunkt der Beerdigung oder Urnenbeisetzung
Was sind die weiteren Schritte?
- Angehörige, Arbeitgeber, Freunde, Vereine und andere Organisationen benachrichtigen
- Benachrichtigung des Pfarramtes, Termin Beerdigung oder Urnenbeisetzung festlegen. Besprechung der Trauerfeier
- Text für die Todesanzeige aufsetzen
- Versand von Leidzirkulare
- Benachrichtigung Gemeindeverwaltung. Bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Auskunft über die Gräberarten, Grabpflege, Kosten, Fristen und weitere Vorschriften
Was ist nach der Bestattung zu organisieren?
- Versicherungen kündigen (Krankenkasse, Hausrat, Haftpflicht, Unfall…)
- AHV und allfällige Lebensversicherung kündigen
- Zeitungs- und ÖV- Abonnemente und Mitgliedschaften in Gesellschaften und Vereine usw. kündigen
- Steuerbehörden informieren
- das Strassenverkehrsamt informieren, wenn die verstorbene Person einen Führerausweis und ein Fahrzeug auf ihren Namen hatte
- den Vermieter informieren, wenn die verstorbene Person in einer Mietwohnung lebte. Wenn diese Person allein lebte, müssen Sie die Wohnung kündigen und dafür sorgen, dass die Wohnung oder das Haus innerhalb der im Mietvertrag vorgesehenen Frist geräumt wird
Wichtig: Die entsprechenden amtlichen Dokumente bei der Abmeldung/Kündigung immer beilegen. Totenschein/ Todesurkunde